Flugplatz - Reglement
- Nutzungsrecht
- Der Modellflugplatz steht ausschliesslich den Mitgliedern der MG Aescherfeld mit gültigem Versicherungsnachweis zur Verfügung
- Zugelassen sind Flugmodelle mit Elektromotoren und Segelflugmodelle.
- Flugbetrieb
- Flugzeiten
Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen. Das Modellfliegen mit lärmigen Modellen ist täglich von 12h bis 14h, sowie an Sonn- und Feiertagen aber gänzlich zu unterlassen. - Schallpegel
Der Schallpegel eines betriebsbereiten Flugmodells darf 80dBA nicht überschreiten. Gemessen wird aus einer Entfernung von 10 Meter und 1 Meter ab Boden zur Schallquelle. Es sind 4 Messungen durchzuführen mit jeweils einer Drehung des Modells um 90 Grad. - Flugraum
Es darf nur der aus der Karte ersichtliche Flugraum benutzt werden: - Flugbetrieb
- Halten sich Fussgänger, Fahrradfahrer, Pferde etc. im Sichtbereich des Flugfeldes auf, ist es nicht erlaubt Start-/Landeanflüge sowie Überflüge durchzuführen.
- Die gleichzeitige Benützung des Luftraumes ist auf 4 Flugmodelle beschränkt. Segelflieger im Thermikflug sind davon nicht betroffen.
- Im Interesse der allgemeinen Flugsicherheit und zum Schutz von Mensch, Tier und Sachen dürfen nur technisch sichere Modelle eingesetzt werden.
- Zur Aufrechterhaltung des sicheren Flugbetriebs wird ein Flugleiter eingesetzt. Bei dessen Abwesenheit sind die Piloten zur kameradschaftlichen Selbstkontrolle angehalten.
- Auf dem Flugfeld darf sich nur der Pilot und ggf. der Co-Pilot hinter der markierten Zone aufhalten. Zuschauern, Kindern und Hunden ist der Zutritt ins Flugfeld nicht gestattet.
- Der Modellpark befindet sich innerhalb des Flugfeldes parallel zum Trottoir hin.
- Start- und Landeanflüge sind klar und deutlich anzusagen. Die Landebahn bzw. das Flugplatzfeld ist nach jedem Start sowie nach jeder Landung frei zu räumen.
- Gastflieger
- Es hat eine Anmeldung via Kontaktformular bis spätestens 3 Tage vor dem gewünschten Termin zu erfolgen.
- Der Gast muss im Besitze einer gültigen Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Modellflugzeugen sein. Den entsprechenden Nachweis muss der Gastpilot während der Nutzung des Fluggeländes der MG Aescherfeld dabei haben.
- Zulassung von Gastpiloten nur von Montag-Freitag von 10-12 und 14-16 Uhr.
- Bewilligung durch Präsidenten.
- IG Mitglied (Götti) muss in der Anmeldung namentlich genannt sein und während der Nutzung des Platzes durch den Gast ebenfalls auf dem Platz anwesend sein.
- Allgemeines
- Flurschäden und Landwirtschaftsschäden sind zu vermeiden. Werden solche verursacht, ist die Flugleitung sofort zu verständigen. Der Schaden muss durch den Verursacher vergütet werden.
- Das Flugareal ist durch die Modellflugpiloten frei von Abfällen zu halten. Jeder nimmt seine Abfälle selber mit. Der grüne „Robby Dog“ findet dafür keine Verwendung.
- Die Strasse und das Trottoir müssen immer für den Durchgangsverkehr und Passanten frei sein.
- Jedermann trägt zum Einhalten dieser Bestimmungen sowie zur allgemeinen Ordnung auf diesem Modellflugplatz bei. Besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Präsidenten/Vorstand zu melden.
- Benutzer des Modellflugplatzes, welche durch ihr Verhalten andere gefährden, den Ruf oder Interessen der MG Aescherfeld schädigen, werden vom Vorstand zur Rechenschaft gezogen.
Der Vorstand MG Aescherfeld |
Aesch, im März 2011
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